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Gebrauchtwagen: neue Abgasvorschriften für Diesel

Gebrauchtwagen: neue Abgasvorschriften für Diesel

Gebrauchtwagen: neue Abgasvorschriften für Diesel

Gebrauchtwagen: neue Abgasvorschriften für Diesel

15.05.2017

Nicht erst seit dem so genannten Diesel-Skandal bei Volkswagen sind die deutlich höheren Emissionen gegenüber Benzinern bekannt. Wer einen Diesel Gebrauchtwagen anbieten möchte, sollte beachten, dass die Abgasvorschriften ab 2017 deutlich verschärft werden. Die Grundlage bildet ein gemeinsamer Beschluss der EU-Mitgliedstaaten, der Ende Oktober ergangen ist.

Ab Herbst 2017 sollen die Abgas-Messungen genauer werden, womit Abweichungen zwischen den Werten auf dem Prüfstand und realem Stickstoffausstoß minimiert werden sollen.

Nach dann geltender Gesetzeslage darf ein Gebrauchtwagen mit Diesel-Antrieb in den ersten beiden Jahren nach Inkraftreten noch 110 Prozent oberhalb der Vorgaben liegen. Ab 2019 ist dann nur noch eine Abweichung um 50 Prozent erlaubt. Festzuhalten ist dabei, dass die Euro 6-Norm mit ihrer Vorgabe von 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer von nahezu allen Fahrzeugen deutlich verfehlt wird.

Neuere Messungen an neuen und Gebrauchtwagen sollen mit RDE-Tests erfolgen. Die Abkürzung steht für Real Driving Emissions. Festgelegt wurde dabei, dass neben den bislang erfolgenden Abgasmessungen auch noch ein mobiles Gerät in den Straßenverkehr mitgenommen werden muss. Dessen Messungen sind ebenfalls ausschlaggebend und die Ergebnisse dürfen nur um die oben beschriebenen Prozentsätze vom Prüfstand abweichen. Wer einen Gebrauchtwagen anbieten möchte, braucht jedoch keine Sorge wegen des Erreichens von Abgaswerten zu haben.

Gegenüber einem professionellen Autohändler sind sämtliche Fahrzeuge attraktiv und werden bereitwillig "gekauft, wie gesehen".

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