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Kaufvertrag Auto - Verkauf: 5 Dinge zu beachten

Kaufvertrag Auto - Verkauf: 5 Dinge zu beachten

Kaufvertrag Auto - Verkauf: 5 Dinge zu beachten

Kaufvertrag Auto - Verkauf: 5 Dinge zu beachten

16.07.2016

Fahrzeuge mit Motorschaden verkaufen - ohne viel Aufwand

Beim Kaufvertrag für ein Auto - Verkauf sollten Käufer als auch Verkäufer folgende fünf Punkte beachten, denn bestimmte Bestandteile gehören zum Pflichtprogramm eines rechtgültigen Autokaufvertrages. Werden diese Punkte nicht beachtet, kann sich der Autokaufvertrag in Extremfällen sogar als unwirksam herausstellen.

Wer ist mein Vertragspartner

Wie bei allen anderen Verträgen beginnt auch der KFZ Kaufvertrag mit den Stammdaten von Käufer und Verkäufer. Zu diesen Stammdaten gehören Vor- und Nachname, die postalische Anschrift, Telefonnummer (idealerweise Festnetz und Mobilfunk) als auch die Personalausweisnummer. Wer die Möglichkeit hat und ganz sicher gehen will, kopiert den Personalausweiß und heftet diesen an den Autokaufvertrag. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche Maßnahme nicht, kann allerdings bei späteren Ansprüchen nützlich sein.

Detaillierte Beschreibung des zu verkaufenden PKW

Beim privaten Autoverkauf bildet die Beschreibung des Gebrauchtwagens den größten Teil des Vertrages. Grundlegende Informationen aus dem Fahrzeugbrief sind grundsätzlich von individuellen und frei formulierten Zusatzinformationen zu unterscheiden. Sind Ihnen Mängel am Fahrzeug bekannt, so müssen diese hier aufgeführt werden. Werden gravierende Mängel vom Verkäufer (auch Privatperson) verschwiegen, so hat der Käufer das Recht auf Rückgabe bzw. Beseitigung dieser!! Falls Sie Ihren Gebrauchtwagen an einen gewerblich tätigen Händler verkaufen, müssen Sie mit keinen weiteren Ansprüchen rechnen.

Autokaufvertrag: Grundlegende Angaben

Die Grundlegenden Angaben finden sie alle im Fahrzeugbrief. Entscheidend und von Wichtigkeit sind hier der Fahrzeugtyp (Modellbezeichnung), Hersteller, Fahrgestellnummer, Fahrzeugbriefnummer (Zulassungsbescheinigung II), Kilometerstand, bisheriges Kennzeichen des Vorbesitzers, nächster TÜV Termin, Tag der Erstzulassung sowie eventuell vorhandenes Zubehör, welches nicht zur ursprünglichen Ausstattung des Fahrzeugs gehörte (zum Beispiel Autoradio, Leichtmetallfelgen, Winterreifen etc.).

Wichtige Zusatzinformationen im Kaufvertrag

Alle Zusatzinformationen werden in der für gewöhnlich in einem freien Textfeld, Stichpunktartig aufgeführt. Sämtliche Unfallschäden und Mängel sollten hier genauestens beschrieben werden. Bei einem behobenen Unfallschaden beispielsweise, sollten der Zeitpunkt, die Schadenart sowie die Höhe der Reparaturaufwendungen verzeichnet sein. Auch eine eventuell vorherige gewerbliche Nutzung (Mietfahrzeug, Taxi) ist in diesem Feld zu vermerken. Abschließend sollte der Vorbesitzer Informationen über den etwaigen Austausch wesentlicher Teile wie zum Beispiel Getriebe, Motor etc. preisgeben. Auch hier gilt: Je genauer, desto besser - fragen Sie nach dem Zeitpunkt des Austauschs sowie der Kilometerleistung des Fahrzeugs zum Austauschzeitpunkt.

Datum und Unterschrift zum gültigen Autokaufvertrag

Zwei Felder für Datum, Ort und die Unterschrift beider Parteien befinden sich wie bei jedem anderen Kaufvertrag unter allen gemachten Angaben. Zu beachten ist, dass alle Angaben leserlich und verständlich beschrieben wurden.

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